Der Streit um die Rechtmäßigkeit privater Wettanbieter nimmt von Woche zu Woche bizarrere Ausmaße an. Von staatstreuen Beamten sekundiert, versucht die Politik das Wettmonopol bei den volkseigenen Anbietern zu erhalten. Ist ja nicht so, daß man heute seine Wette auf der Website eines irischen, maltesischen oder in Gibraltar residierenden Anbieters abgeben könnte. Schließlich hat man heute Breitbandanschlüsse und die Werbung des Anbieters kommt (nebst 10€ Gutschein) per Post aus Österreich.
Bei den Mitarbeitern und Kunden von bwin.de dürfte das skurrile Hin- und Her über Werbeverbote bei Bundes-, Regional- und sontigen Ligisten zwar für Aufregung sorgen, doch schafft man dem Anbieter mit diesem Vorgehen mehr Aufmerksamkeit als den Herren bei Oddset & co genehm ist. Erinnern wir uns an Napster: Lange Zeit klagte die Industrie gegen den P2P-Dienst und forcierte so den Nutzeransturm getreu dem Motto “Saugt, solange es noch erlaubt ist”. Das beim Spiel der Nationalelf gegen Schweden besagter Wettanbieter ohne Probleme Bandenwerbung schalten darf interessiert Gerichte, Ministerien und staatliche Anbieter anscheinend nicht.
So gilt es, das Übel an der Wurzel zu bekämpfen. Beim Kreisliga-Verein, der sich im vergangenen Jahr mit Trikotsätzen eingedeckt hat. Beim Champions League Teilnehmer, welcher sich erdreistet 6 Millionen EUR für Werbung einzukassieren. Und natürlich auch beim Jogger, der im T-Shirt eben jenes Champions League Teilnehmers von der Dortmunder Polizei auf offener Straße angehalten wird.
Der 30-Jährige joggte gegen 17 Uhr auf der Märkischen Straße. In dem neuen T-Shirt, das ihm seine ehemaligen Mitspieler aus der Amateurmannschaft von Werder Bremen zum Geburtstag geschenkt hatten. Vorn war klein und hinten groß der Schriftzug des Sponsors “bwin” aufgedruckt.
Plötzlich hielt ein Streifenwagen der Polizei neben Jeß. “Einer der beiden Polizisten forderte mich auf, mein T-Shirt auszuziehen”, berichtet er. Schließlich sei die Werbung für den privaten Sportwettenanbieter “betandwin” (bwin) in NRW verboten, klärte der Beamte ihn auf.
Das Schönste ist: Die Europäische Rechtssprechung dürfte sämtliche Anordnungen der beflissenen Ministerien obsolet werden lassen. Der Europäische Gerichtshof wird voraussichtlich noch im Oktober oder November diesen Jahres seine Entscheidung verkünden, ob die Dienstleistungsfreiheit auch bei Sportwetten anzuwenden ist.
Via Indiskretion Ehrensache
» Bildquelle: Werder-Online